Anmerkungen zu einem Fachgespräch zum Thema NS-"Euthanasie"

Von Robert Parzer

06.05.2021 - Kategorie: Veranstaltung

Am 10. Mai 2021 veranstaltet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Fachgespräch zum Thema "Mörderische Medizin. NS-"Euthanasie"-Verbrechen. Damit hebt sie eine ganze Reihe an Forderungen aufs Tapet:

- Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses soll für nichtig erklärt werden. Im Jahr 2007 wurde es vom Deutschen Bundestag geächtet. Ich gestehe, dass ich den Unterschied erst nachsehen musste, aber er ist da, und er ist nicht unerheblich. Mit der Ächtung "wurde das Gesetz zu einem Geist erklärt"1indem behauptet wurde, es sei seit 1949 inexistent. Damit wurde aber ahistorisch argumentiert, denn das Gesetz wurde zwar nicht mehr angewandt, aber dazu benutzt, Entschädigungs und Rehabiliterungsforderungen abzuwehren.

- Das Bundesentschädigungsgesetz schliesst die Opfer von "Euthanasie"-Verbrechen und Zwangssterilisationen weiterhin aus. Das heisst nicht, dass solche Menschen keine Entschädigungen bekommen (haben), aber nicht nur in der Einschätzung der AG Bund der Zwangssterilisierten und Euthanasiegeschädigten ist das eine "Entschädigung zweiter Klasse." Das soll geändert werden.

Einige andere Forderungen, die beim Fachgespräch erörtert werden, erscheinen dagegen als nicht ganz zu Ende gedacht.

-So wird behauptet: "Insgesamt sind viel zu wenige Einzelschicksale bekannt". Was mag das bedeuten? Etwa 300.000 Menschen wurden in der "Aktion T4" und in anderen Patientenmordaktionen getötet. Wie viele davon muss man kennen, damit  genug Einzelschicksale bekannt sind? Diese Frage ist schlechthin nicht sinnvoll beantwortbar. Sie stellt sich wohl für jeden Einzelnen anders dar. So mag es Menschen geben, die sich überhaupt nicht mit dieser furchtbaren Geschichte beschäftigen wollen, andere wiederum engagieren sich seit Jahren in Stolpersteininitativen. Wer will sagen, was besser ist? Und soll es eine Person oder eine Kommission geben, die irgendwann sagt: Jetzt ist's aber mal genug?  Dies ist sicher nicht wünschenswert.

- Auch die Behauptung, dass "die Nachgeschichte und ihre weltanschaulichen, personellen und institutionellen Kontinuitäten längst nicht aufgearbeitet" seien, ist zweifelhaft. Aufsätze und Bücher zur  Aufarbeitung der Verbrechen füllen mittlerweile Bibliotheksregale. Zahlreiche Kliniken haben mitunter sehr viel Geld ausgegeben, um Historiker:innen damit zu beauftragen, ihre Geschichte bis 1945 und auch darüber hinaus zu erforschen. Darüber hinaus ist fast schon müssig, darauf hinzuweisen, dass keine Epoche der Geschichte jemals endgültig aufgearbeitet wurde. Jede Generation, jeder geschichswissenschaftliche turn bringt andere Fragen hervor. Im Vergleich etwa zur Nachgeschichte der Verfolgung von Deserteuren und so genannten Wehrkraftszersetzern herrschen auf dem Feld der Forschung und der Erinnerung an die Opfer der NS-"Euthanasie" geradezu paradiesische Zustände.

- Schließlich klingt die Forderung: "Es ist ein generelles Kassationsverbot für alle relevanten Akten erforderlich, um sie für Forschung und Aufarbeitung zu erhalten" wie der geheime Traum aller Historiker:innen. Wer würde nicht gerne alle relevanten Akten für sein Thema zur Verfügung haben? Archivar:innen dürfte allerdings das Herz stehen bleiben. Sie müssten darüber befinden, dass alles Relevante zum Thema NS-"Euthanasie" für alle Zeiten erhalten bleibt. Alle, die schon mal ein Archiv von Nahem gesehen haben, werden ahnen, dass dies ein Ding der Unmöglichkeit ist. Das fängt bei der banalen Frage an, was denn relevant ist: Ist es auch die Kladde über Ankäufe von Bleistiften für die Anstaltsregistratur? Damit wurden schliesslich Eintragungen in Patientenakten angefertigt! Die Prolematik endet dann auch nicht bei der ja ebenfalls geforderten Aufarbeitung der Kontinuitäten. Wenn in einer Anstalt von 1939 bis 1945 gemordet wurde, sind dann auch alle Akten darüber relevant, was in dieser Anstalt bis heute passiert? Die Forderung eines generellen Kassationsverbotes erscheint auch unpräzise insofern, als bis auf wenige Ausnahmen - vor einigen Jahren gab es einen unrühmlichen Fall in Hamburg-  Archive meiner Kenntnis nach kaum (mehr) Akten aus der NS-Zeit kassieren. Wo das noch passieren kann, sind Fälle, in denen ehemalige Anstalten oder Krankenhäuser privatisiert oder aufgelöst werden. Dabei wird gerne "der alte Plunder im Keller" entsorgt. Das ist aber keine Kassation, sondern eine Nichtabgabe an staatliche Archive, zu der private Träger übrigens gar nicht verpflichtet sind. Hier müsste man ansetzen.

 

 

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Trotz allem ist es jedenfalls sehr erfreulich, dass das Thema auch angesichts der Allgegenwärtigkeit der Pandemie Beachtung erfährt. Dem Fachgespräch ist eine interessiertes und kritisches Publikum zu wünschen. Was die Veranstaltenden allerdings dazu bewogen hat, das Fachgespräch unter "Behindertenpolitik" zu labeln, erschliesst sich mir nicht. Genau so unsinnig wäre es, einen Vortrag zum Holocaust als "Judenpolitik" zu titulieren.