Frieda Syring
Arbeiterin aus Horst
geb.
in
Strasburg
gest.
in
Brandenburg/Havel
Arbeiterin aus Horst
geb.
in
Strasburg
gest.
in
Brandenburg/Havel
Frieda Syring war die Tochter von Ferdinand August Syring und Therese Syring, geborene Andersen. Ihr letzter Wohnsitz war bei Prenzlau, in der Königstrasse 19 in Horst. Friedas Schwester Helene heiratete den Pferdepfleger Ernst Ludwig aus Güstow/ Prenzlau in der Uckermark. Er übernahm ab März 1929 die Aufgabe des Pflegers für Frieda Syring.
Die 1,55m große, dunkelblonde Frieda Syring war von Beruf Arbeiterin. Mit 25 Jahren wurde sie in die Landesanstalt Eberswalde aufgenommen, am 27.12.1926. In ihrem ärztlichen Fragebogen wird ihr attestiert von Kind an schwachsinnig gewesen zu sein und früher häufig epileptische Anfälle erlitten zu haben. Diese wurden mit der Zeit seltener. Weiterhin hält der Fragebogen fest, dass Frieda Syring die Schule besuchte, aber nichts gelernt hatte und „bei zunehmender Verblödung zur Arbeit nicht zu gebrauchen [wäre]“. Gleichwohl heißt es in der Akte 1929/1930, dass Frieda Syring fleißig mitarbeiten würde.
In den nächsten Jahren sollte sie zwischen der Anstalt und Familienpflege hin- und herwechseln, wobei die Familienpflege an verschiedenen Orten erfolgte, etwa bei Frau Miethke in Melchow (1926), Frau Kutz in Britz (1930), Frau Kamm in Eberswalde (1930). Zwischendurch war sie auch immer wieder bei ihrer leiblichen Familie auf Urlaub.
Am 3.8.1935 stellt der Direktor der Landesanstalt Eberswalde den Antrag auf Unfruchtbarmachung bei der Geschäftsstelle des Erbgesundheitsgerichts in Prenzlau, weil Frieda an angeborenem Schwachsinn leide. Frieda Syring erhält ein auf den 23.8.1935 datiertes Schreiben auf Anordnung des Justizsekretärs, dass sie hierzu binnen 10 Tagen Stellung nehme könne. Schon zwei Monate später (am 17.10.1935) wird der Beschluss von der nichtöffentlichen Sitzung des Erbgesundheitsgerichts am 8.10.1935 ausgefertigt, unter Mitwirkung des Amtsgerichtsrates Eichstädt als Vorsitzenden, des Medizinalrates Dr. Lüdicke und des prakt. Arztes Dr. Wienicke als beisitzenden Richtern. Am 14.11.1935 erhält Ernst Ludwig die Aufforderung den nun rechtskräftigen Beschluss umzusetzen und zu veranlassen, dass die Unfruchtbarmachung binnen 14 Tagen durchgeführt wird.
Als Frieda Syring am 4.1.1936 aus der Familienpflege von Frau Miethke zurück in die Anstalt kommt, wird sie kurz darauf, am 6.1.1936, nach Neukölln in die Landesfrauenklinik verlegt. “Psychatriepatientinnen aus der Provinz Brandenburg sollten ausschließlich dort sterilisiert werden.“ Der Sterilisationsantrag von Frieda Syring war einer von 4,023 Anträgen in Berlin im Jahr 1935. Insgesamt wurden zwischen 1934 und 1945 vom Berliner Erbgesundheitsgericht 21,080 Sterilisationsanträge bearbeitet. In 75 Prozent der Fälle wurde für eine Sterilisation votiert.
Am 8.1.1936 wurde Frieda Syring in der Brandenburgischen Landesfrauenklinik sterilisiert. Dem Dokument nach zu urteilen nahm der Direktor, Benno Ottow, die Sterilisierung vor. Am 21.1.1936 wird sie aus der Landesfrauenklinik entlassen und kommt zurück nach Eberswalde. Ihr Gemütszustand scheint nicht gut zu sein. Am 6.2. ist vermerkt, dass sie stumpf und gleichgültig wirke. Am 11.2. geht Frieda wieder in die Familienpflege zu Frau Miethke. In einem Schreiben vom 4.6.1936 heißt es über ihre Sterilisierung „wenn sie an und für sich auch nicht zu sexuellem Verhalten neigte, war es als Vorsichtsmaßnahme wichtig, da sie bei ihrer Geistesschwäche sehr leicht missbraucht werden könnte“.
Im März 1937 fordert das Kreiswohlfahrtsamt des Kreises Prenzlau die Landesanstalt Eberswalde auf, die zu dem Zeitpunkt bei Herrn Miethke in Melchow in Pflege befindliche Frieda Syring in eigene Pflege des Bezirksfürsorgeverbandes zu nehmen. Am 22.3.1937 kehrt sie aus der Familienpflege zurück und wird am 1.4.1937 aus der Landesanstalt entlassen.
Ein Jahr später heißt es in einem Schreiben der Verwaltung der Provinz Brandenburg vom 25.7.1938, dass Frieda aufgrund ihres gebrechlichen Zustandes nicht mehr länger in Familienpflege belassen werden könne und sie wird am 5.8.1938 ins städtische Pflegeheim in Prenzlau gebracht. Am 12.8.1938 gibt Frieda ihre Einverständniserklärung zur Unterbringung in der Brandenburgischen Pflegeanstalt, handunterschrieben. Von dort wird sie am 31.8.1939 abgemeldet und am 1.9.1939 mit der Brandenburgischen Landesfrauenklinik als neuem Wohnort angemeldet. Im Oktober 1939 heißt es noch sie geht in den Garten, arbeitet auf der Abteilung unter Aufsicht, ist sonst ganz zufrieden und ruhig.
Am 28.10.1939 erhält Frieda Syrings Mutter eine Nachricht, dass ihre Tochter in die Zwischenanstalt Teupitz verlegt wurde. Wie auch andere Frauen, so etwa Frieda Kley, die Ende 1939 von der Brandenburgischen Landesfrauenklinik in Neukölln nach Teupitz verlegt wurden, ist davon auszugehen, dass Frieda Syring am 13.6.1940 in Brandenburg an der Havel in der T4 Tötungsanstalt ermordet wurde.
Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) erlassen. Es sah eine erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vor. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 5.000 Menschen zu Tode kamen.
Benno Ottow war seit 1932 Mitglieder der NSDAP und von 1933 Direktor der Brandenburgischen Landesfrauenklinik in Neukölln. Ottow war auch ärztliches Mitglied des Erbgesundheits-Obergerichts für Berlin. Er führte zahlreiche Zwangssterilisierungen besonders an psychisch kranken Patientinnen aus. 1938 rühmte er sich bereits 1500 Frauen zwangssterilisiert zu haben. Ottow war ein großer Unterstützer der Implementierung des GzVeN:
“Man darf mit Stolz behaupten, noch nie in der Geschichte der Menschheit ist der Arzt in seinem wirklichem Arzttum so in das Volksschicksal und damit in den Volksstaat eingebaut worden, wie das heute durch die biologisch begründete und im deutschen Staat verankerte nationalsozialistische Weltanschauung praktisch geschieht!“.
Annette Hinz-Wessels zufolge fanden in den Jahren 1934 bis 1938 über 1600 Zwangssterilisationen in der Landesfrauenklinik statt. „Diese vergleichsweise hohe Zahl machte Ottow laut dem Gynäkologen Günther K.F. Schultze (1896-1945) zu dem ‘Operateur, der wohl über die größte klinische Erfahrung mit der eugenischen Sterilisierung der Frau verfügt‘.“
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