«Euthanasie»-Opfer aus der Schweiz in der «Aktion T4»
Schicksale von ausgewiesenen Deutschen in den Heilanstalten Weissenau und Reichenau
Von Paul-Otto Schmidt-Michel
Einleitung
Von den ca. 70 000 Opfern der «Aktion-T4» sind ca. 30 000 Krankenakten im Bundesarchiv in Berlin unter dem Bestand R 179 erhalten. Die seitens der «T4»-Zentrale übliche Vorgehensweise bei der Handhabung des Transportes der Krankenakten der «T4»-Opfer war so organisiert1, dass bei der Abholung der Patientinnen und Patienten aus den Anstalten die Akten den Transporten mitgegeben wurden. Nach der Ermordung der Opfer wurden die Akten an die «T4»-Zentrale in Berlin weitergeleitet, die dann behördliche Briefe und Briefe von Angehörigen z.T. beantwortet hat. Die «T4»-Zentrale wurde 1943 in die verbliebene Gasmordanstalt Hartheim bei Linz verlegt, wo Ende 1944 ein grösserer Teil der Akten vernichtet bzw. «gesäubert» wurde. Kurz vor Kriegsende landeten die verbliebenen Akten dann in der Heil- und Pflegeanstalt Pfafferode in Thüringen und sie wurden dann 1960 vom Ministerium für Staatssicherheit (DDR) übernommen. In der BRD hielt man die Akten bis zur «Wende» für verschollen. Die Krankenakten wurden erst in den frühen 1990er-Jahren im Ostberliner Ministerium für Staatssicherheit gefunden und öffentlich zugänglich gemacht. Teile dieser Akten wurden inzwischen in einem DFG-Forschungsprojekt unter überregionalen Fragestellungen aufgearbeitet – die wissenschaftlichen Veröffentlichungen hierzu und die verbliebenen Originalakten sind Grundlage und Ausgangspunkt für die weitere regionale Forschung zu den Opferschicksalen.2
Quellenlage und Methode
Bei der Aufarbeitung der Opferschicksale der «Euthanasie»-Aktion «T4» in den ehemaligen Heilanstalten Weissenau (Südwürttemberg) und Reichenau (Südbaden) anhand der Opferlisten der Gedenkstätte Grafeneck ist aufgefallen, dass in diesen Listen bei einigen Opfern unter der Rubrik «Geburtsort und Wohnort» Gemeinden bzw. Kantone der Schweiz eingetragen sind. Es stellte sich die zu erforschende Frage, wann, weshalb und unter welchen Umständen diese Opfer aus der Schweiz nach Weissenau und Reichenau gelangten, von wo aus sie schliesslich 1940 nach Grafeneck deportiert und ermordet wurden. Um die Einzelschicksale dieser Opfer zu ergründen wurde in Quellenbeständen des Bundesarchivs in Berlin und in kantonalen Staatsarchiven recherchiert.
Die analysierten Krankenakten enthalten zumeist somatisch dominierte Aufnahmebefunde und jährliche Verlaufsbeschreibungen über das Verhalten der Untergebrachten. Insofern scheinen die Akten «entkernt» worden zu sein, denn Behördenschriftwechsel wie zum Beispiel Kostenfragen, Anfragen zum Erbgesundheitsgesetz, «T4»-Meldebögen und Anfragen bei Angehörigen liegen nicht vor, nur vereinzelt gibt es Hinweise in den Verlaufskommentaren, aus den Akten wurden alle persönlichen und verwaltungstechnischen Daten nachträglich entfernt.3Hinz-Wessels geht von einer «mutmasslichen Säuberung» aller Akten aus und zitiert eine in Hartheim angestellte Zeugin, die in einem Nachkriegsprozess aussagte: «Alles was die Euthanasie betraf wurde herausgenommen und zu einer Papiermühle gebracht. Nur die Krankengeschichten blieben in den Akten.» 4
Als Untersuchungsmethode war zunächst vorgesehen, die Aktenbefunde in Kategorien zu beschreiben, wie z.B. Schulbiographie, Status der Eltern, Verwandte, Krankheitsbeginn, Arbeitsbiographie, Kontakt zu Angehörigen bei Anstaltsunterbringung etc. Dies erwies sich als nicht durchführbar, da die meisten Akten hierzu kaum Aussagen machen. Wo dies vereinzelt doch geschieht, wurde dies in den Verlaufsbeschreibungen aufgenommen. Die hier im Einzelnen wiedergegebenen Aussagen in den Akten, in der Regel von Ärzten geschrieben, spiegeln deren Meinung und Wertung bezüglich des Verhaltens und der Symptome der Betroffenen wieder. Sichtweisen der Patientinnen und Patienten selbst, der Pflegenden oder der Angehörigen kommen selten zur Darstellung. Die hier formulierten «Hospitalisierungs-Geschichten» ist der Versuch des Autors, aus den dürren Sätzen das Schicksal der Opfer nachzuzeichnen, so wie sie in den Akten, gefiltert durch die Verfasser, vorgefunden werden. Manche Akten umfassen nur wenige Seiten oder pro Jahr wurde nur das Wort «unverändert» eingetragen.
In den Schweizer kantonalen Staatsarchiven konnten die Krankenakten von acht «Schweizer» Opfern der Anstalten Weissenau und Reichenau recherchiert werden. Die meisten Schweizer Nachfolgeeinrichtungen der Heil- und Pflegeanstalten haben ihre historischen Krankenblattarchive an die Kantonsverwaltungen abgegeben. Auch diese Akten sind fast alle handschriftlich verfasst und decken nur einen kurzen biographischen Zeitraum ab, da die betroffenen Menschen meist innerhalb von wenigen Monaten «ausgeschafft» wurden. Sie waren zwar in der Schweiz kranken- und rentenversichert, hatten aber keine Schweizer Staatsbürgerschaft.
Unter den 691 Opfern der Heilanstalt Weissenau waren laut Opferliste der Gedenkstätte Grafeneck bei 19 unter Geburtsort oder Wohnort «Schweiz» angegeben, fast alle sind in der Schweiz geboren und haben bis zu ihrer Erkrankung in der Schweiz vor 1940 gearbeitet. Elf Krankenakten dieser Opfer sind im Bundesarchiv in Berlin erhalten.5
Von den 508 «T4»-Opfern aus der Anstalt Reichenau hatten 17 Opfer ursprünglich in der Schweiz gelebt6. Auch diese Patientinnen und Patienten sind meist in den 1930er Jahren aus der Schweiz «ausgeschafft» worden. Von den 17 Reichenauer «T4»-Opfern aus der Schweiz befinden sich neun Krankenakten im Bundesarchiv Berlin7. Von drei Opfern konnten auch Krankenblattunterlagen in Schweizer Archiven recherchiert werden. Es ist wahrscheinlich, dass auch von anderen grenznahen Anstalten zur Schweiz (z.B. die ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen und Illenau) weitere Opfer aus der Schweiz gefunden werden können.
Es ist anzunehmen, dass die meist in den 1930er-Jahren aus der Schweiz überführten Patientinnen und Patienten nach ihrer Aufnahme in Weissenau und Reichenau als «Württemberger» und «Badener» angesehen wurden und bei der Selektion im Rahmen der Aktion-«T4» nach Arbeitsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Unterbringungsdauer und Angehörigenkontakten keine gesonderte Berücksichtigung fanden. Die Anstalten Weissenau und Reichenau wurden in den frühen 1940er Jahren fast komplett aufgelöst (Schaffung von Lazaretten, Unterbringung von Rüstungsarbeitern etc.), der grösste Teil der Untergebrachten fiel der Aktion-«T4» zum Opfer, die übrigen wurden in andere Anstalten verlegt.8
Es wurden insgesamt 20 erhaltene Akten aus dem Bundesarchiv Berlin von Opfern aus der Schweiz aus den Anstalten Weissenau und Reichenau dokumentiert und für eine kollektivbiographische Betrachtung verwendet. Da hier nicht alle Einzelschicksale dargestellt werden können, werden beispielhaft diejenigen Opferschicksale dokumentiert, bei denen sowohl im Bundesarchiv als auch in Schweizer Staatsarchiven Krankenakten gefunden wurden – dies erlaubt eine genauere Schicksalsbeschreibung. Zudem werden die vier Opfer beschrieben, von denen nur in Schweizer Archiven Akten existieren, aber keine Akten im Bundesarchiv.
Für die Verschriftung der Aktenbefunde wurden folgende Grundsätze beachtet: Die heute despektierlich wirkenden Verhaltensbeschreibungen in den vorgefundenen Akten wurden nicht übernommen, sondern durch eine heute gebräuchliche Diktion ersetzen. Welche damalige «Emotion» bei diesen Beschreibungen seitens der Schreibenden vorherrschte ist im Nachhinein nicht beurteilbar. Nicht in den Quellen gefundene Wertungen wurden vermieden, und es wurde versucht, eine authentische Beschreibung der Schicksale zu dokumentieren, soweit die Akteninhalte dies zuliessen.
Ergebnisse und Diskussion
In den Opfer-Listen der «Aktion-T4» der Anstalten Weissenau und Reichenau der Gedenkstätte Grafeneck wurde bei 36 Betroffenen aus der Schweiz unter Geburtsort oder Wohnort9 eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Kanton in der Schweiz genannt. Die Analyse der hier recherchierten erhaltenen 20 Akten zeigt, dass diese Opfer aus der Schweiz keine schweizerische Staatsangehörigkeit hatten. Zwar sind fast alle Opfer in der Schweiz geboren, in die Schule gegangen und haben bis zu ihrer Hospitalisierung auch in der Schweiz gearbeitet. Wieviele von ihnen Schweizer oder deutsche Elternteile hatten konnte nicht recherchiert werden. Ein Opfer war im Alter von vier Jahren mit seinen Eltern in die Schweiz emigriert und über ein Opfer ist in der Akte lediglich angegeben, dass sie bei Erkrankungsbeginn in Lausanne arbeitete. Fakt ist, dass alle «ausgeschafft» wurden, als sie erkrankten bzw. betreuungsbedürftig wurden. Fast immer waren sie zuvor für kurze Zeit in einer Schweizer Anstalt aufgenommen und von dieser mittels schweizerischer polizeilicher Hilfe ins Deutsche Reich überführt worden.
Veranlasst wurden die polizeilichen Ausweisungen durch die kantonalen Regierungsräte. Die Anträge bei den Regierungsräten kamen immer in dem Moment zustande, wenn die betroffenen Personen der Armenfürsorge einer Gemeinde oder Stadt zur Last fielen. Zum Teil stellten auch Arbeitsämter oder Arbeitslosenversicherungen diese Anträge an die Räte, wenn eine Arbeitsvermittlung häufiger scheiterte. Schliesslich beantragten auch psychiatrische Anstalten die Ausweisung, wenn entweder die Angehörigen oder die Gemeinden die Unterbringungskosten in den Anstalten nicht mehr bezahlen konnten oder wollten.
Der erste deutsche Zielort dieser polizeilichen Überführungen der Betroffenen war in den meisten Fällen das allgemeine Krankenhaus in Friedrichshafen oder in Konstanz. Das Krankenhaus beantragte nach dem Eintreffen der Kranken und Behinderten bei den damaligen Kreisbehörden deren Unterbringung in die Anstalt Weissenau oder Reichenau nach wenigen Tagen, und diese beauftragten einen Amtsarzt zur Begutachtung und um gegebenenfalls die Einweisung zu veranlassen, was auch jedes Mal geschah. Die Amtsärzte stellten in der Regel keine Diagnose als Einweisungsgrund, sondern stellten nur die «Anstaltsbedürftigkeit» fest und schilderten ein entsprechendes Verhalten («unruhig» etc.) um diese zu begründen.
Fast alle Opfer aus der Schweiz wurden in den 1930er-Jahren in das Deutsche Reich gebracht. Alle Opfer blieben ab ihrer Aufnahme bis zu ihrer Ermordung in der Anstalt Weissenau oder Reichenau dauerhospitalisiert. Auffallend gegenüber anderen kollektivbiographischen Erhebungen der Opfer der «Aktion-T4»10war in der vorliegenden Recherche das junge Alter der Opfer: Das durchschnittliche Todesalter war 40,3 Jahre gegenüber 47 Jahren in anderen empirischen Erhebungen. Die kantonale Herkunft ist über die ganze Schweiz verstreut.
Nach der Aufnahme der psychisch Kranken und Behinderten aus der Schweiz in die Anstalten ereilte sie dasselbe Schicksal wie in jeder anderen Anstalt im Deutschen Reich (und in der Schweiz). Die staatlichen Institutionen der Heil- und/oder Pflegeanstalten hatten seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stets einen vornehmlich kustodialen Auftrag. Die Tagesabläufe waren streng reglementiert, individuelle Zuwendung war nicht gewünscht. «Therapeutisches» Ziel war die Anpassung an das Regelwerk der Anstalt und die möglichst baldige Integration in die Arbeitskolonnen für die Zwecke der zum Teil selbstversorgenden Anstalt («Rosshaarstube» etc.). Als geglaubtes Therapeutikum galt, neben «Arbeit», «Bettbehandlung», «Dauerbad» und sedierdende Medikamente (u.a. Morphium, Chloraldurat, Barbiturate). Stets war die Unterbringung auf Dauer angedacht, Kontakte mit den Angehörigen wurden eher als Störfaktor gesehen.11Die Untergebrachten hatten letztlich nur die Wahl zwischen einer Arbeit als Knecht bzw. Magd für die Anstalt oder dem inneren Rückzug in Form von Sprachlosigkeit, Kontaktlosigkeit und Passivität. Bei den hier dargestellten Hospitalisierungsverläufen der Opfer aus der Schweiz ist auffallend, dass viele sich diesem Uhrwerk der Anstalt über Jahre verweigerten. Verhaltensbeschreibungen wie «kein Umgang mit Anderen», «immer unter der Bettdecke», «ist nur für sich» etc. sind in fast allen Beschreibungen zu finden. In fast keiner Verlaufsbeschreibung sind Kontakte seitens der Angehörigen erwähnt. Möglicherweise wären in den genannten vernichteten Personalakten hierzu Angaben zu finden gewesen (u. a. Briefe der Angehörigen an die Patientinnen und Patienten und an die Verwaltung, wie sie in anderen Akten jener Zeit meist gefunden werden).12Einzig die hier beschriebene Akte von Ernst Bühler beinhaltet detaillierte Dokumente über bürokratische Abläufe vor und nach der Überführung und gibt genauere Hinweise auf verwandtschaftliche Bezüge.
In der vorliegenden Arbeit wurde versucht, eine regionenbezogene Aufarbeitung der Schicksale der Opfer der Aktion-«T4» exemplarisch zu beschreiben. Es zeigte sich, dass bei der Erforschung der regionalen Ereignisse im Rahmen der Aktion-«T4» auch überregionale und transnationale historische Abläufe einbezogen werden müssen.
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