„Euthanasie“-Opfer der „Aktion-T4“ aus den Städten Ravensburg und Weingarten
„Euthanasie“-Opfer der „Aktion-T4“ aus den Städten Ravensburg und Weingarten
Von Paul-Otto Schmidt-Michel
Wenn man die Toten (Ermordeten) ruhen lässt, kommen sie als Geister zurück. Man muss sich die Toten selbst ins Bewusstsein heben, damit es nicht im Hintergrund weiter rumort.“1
Aus der „Heilanstalt Weißenau“ sind 691 Opfer der „Euthanasie“-„Aktion-T4“ zu beklagen, die in der Tötungsanstalt Grafeneck 1940/41 ermordet wurden. Die meisten dieser Opfer stammten aus den
Regionen Stuttgart, Reutlingen und Tübingen, die damals zum Einzugsgebiet der Weißenau gehörten. Unter ihnen waren auch 121 Opfer aus den kirchlichen Anstalten Rottenmünster und Göppingen, die einige Monate zuvor in Sammeltransporten in die Weißenau „verlegt“ worden waren. Aus den Städten Ravensburg und Weingarten sind aus der „Heilanstalt Weißenau“ nach bisherigen Recherchen
14 Opfer zu beklagen, an die bislang an keinem Ort erinnert wird. Acht Krankenakten dieser Opfer sind im Bundesarchiv erhalten.2Der Inhalt der Akten dieser acht Opfer wird im Folgenden zusammenfassend beschrieben.
Von den ca. 70.000 Opfern der „Aktion-T4“ sind ca. 30.000 Krankenakten im Bundesarchiv in Berlin erhalten.3 Sie wurden erst in den 1990er Jahren im Ostberliner Ministerium für Staatssicherheit gefunden.4Die T4-Zentrale (Abwicklungsabteilung) wurde 1943 in die einzig verbliebene Gasmordanstalt Hartheim bei Linz verlegt, wo Ende 1944 ein größerer Teil der Akten vernichtet, andere „gesäubert“ wurden. Kurz vor Kriegsende landeten die verbliebenen Akten dann in der Heil- und Pflegeanstalt Pfafferode in Thüringen, wohin dann auch die T4-Zentrale verlegt wurde; sie wurden 1960 vom Ministerium für Staatssicherheit (DDR) übernommen. In der BRD hielt man die Akten bis zur „Wende“ für verschollen.
Die Akten sind fast ausschließlich in z.T. schwer lesbaren Handschriften verfasst, die häufig wechseln, da innerhalb der Anstalt ständig Verlegungen vorgenommen wurden („aus Platzgründen“, „aus äußeren Gründen“ etc.). Allen Akten sind die „Personalakten“ entnommen bzw. dieser Teil der Krankenakte wurde, wahrscheinlich in der Tötungsanstalt Linz, vernichtet – diese Personalakten enthielten Behördenschriftwechsel zum Beispiel zu Kostenfragen, Anfragen zum Erbgesundheitsgesetz (Sterilisation), „T4“-Meldebögen oder Angehörigenanfragen. Nur der Kopfbogen „Personalakte“ liegt den Krankenakten bei. Jeder mögliche Bezug zur „Aktion-T4“ sollte beseitigt werden.
Die Aussagen in den Akten, von wechselnden Ärzten geschrieben, spiegeln deren Meinung und Wertung des Verhaltens und der Symptome der Betroffenen wider. Sichtweisen der Patienten selbst, der Pflegenden oder Angehörigen kommen selten zur Darstellung. Die hier beschriebenen „Hospitalisierungsgeschichten“ sind der Versuch des Autors, aus den dürren Sätzen ein vages Bild über die Opfer nachzuzeichnen – so wie sie in den Akten als einziger Quelle vorgefunden wurden. Schmerzlich werden genauere persönliche Hintergründe in den Aufzeichnungen vermisst, die ihr Schicksal hätte besser nachvollziehbar machen können – mehr Biographisches war diesen Quellen nicht zu entnehmen. Der Duktus in den Verlaufsdarstellungen in allen Krankenakten ist entindividualisierend, so als ob sich die Persönlichkeiten aufgelöst hätten. Geschuldet scheinen diese Aufzeichnungen einem technokratischen Verwaltungswillen, der an diesen Menschen vollzogen wurde und sie zur „Sache“ machte: Das Verwalten hat diese „Seelen aufgegessen“.
Die Anstalten selbst gingen in der Regel nach der Aufnahme von einer Dauerunterbringung aus, Entlassungsversuche gab es selten (bei den hier dargestellten wenigen Opfern zweimal – überproportional häufig im Vergleich zu anderen Aktenbefunden).5Ziel war die möglichst reibungslose Eingliederung der Patienten in den autarken Anstaltsalltag und ihre Integration in die Arbeitskolonnen. Der in den Akten durchschimmernde Anstaltsalltag mag aus heutiger Sicht irritierend wirken. Doch die damalige, seit der zweiten Hälfte des 19. Jhs. sich verfestigende sozialpolitische Strategie für die Versorgung psychisch Kranker und Behinderter war ihre meist dauerhafte Ausgrenzung in die Heil- und Pflegeanstalten. Angepasste und arbeitsfähige Anstaltsbewohner, etwa fünfzig Prozent, konnten bzw. sollten in den zum Teil ausgelagerten landwirtschaftlichen Kolonien oder in Nähstuben, Schälküchen usw. ohne Lohn arbeiten. Als Gesamtgruppe lebten die »Insassen« in einer eigenen Welt. Insbesondere bei den an Schizophrenie erkrankten Anstaltspatienten, die Mehrzahl der Opfer, kann davon ausgegangen werden, dass sie bereits Jahre vor der Aufnahme erkrankten und in den Familien gehalten und versorgt wurden. Meist hatten sie keine Kinder und die Eltern waren für die damaligen Verhältnisse alt. Blieben also vornehmlich Geschwister und entferntere Verwandte, die sich hätten kümmern können. Auch kann davon ausgegangen werden, dass bei den damals nicht vorhandenen medikamentösen Kompensationsmöglichkeiten von wahnhaftem, erregtem Verhalten sich nicht selten Tragödien in den Familien abgespielt hatten und die plötzliche Wesensveränderung des Familienmitglieds Hilflosigkeit, Entfremdung und Überbelastung der Angehörigen noch vor Aufnahme in die Anstalt wahrscheinlich waren.
Alternative Betreuungsmöglichkeiten außer den Heil- und Pflegeanstalten gab es für diese Patienten zumindest für die Unter- und Mittelschicht nicht. Die Anstalten hatten auch in den 1920er und 1930er Jahren einen etwas besseren Ruf auf Grund ihrer verstärkten Versuche, mit Außenfürsorge und Gastfamilienpflege sich etwas zu öffnen, sodass ein Teil der Familien ihre Verwandten dort, auch auf Dauer, gut untergebracht sah. Die T4-Opfer waren bereits viele Jahre in den Anstalten untergebracht – mit der Folge von Hospitalismusschäden, einhergehend mit emotionalem Rückzug, Mutismus und Gleichgültigkeit – sodass von einem Teil der Betreuten kein Interesse mehr an Kontakten zu den Angehörigen aufkam. Auch für die Betroffenen mit anderen Diagnosen kann diese Entwicklung angenommen werden.
Die Angehörigen waren aus physischen, materiellen, psychischen oder ideologischen Gründen kaum in der Lage, ihre erwachsenen Anverwandten aus den Anstalten zu holen und bei sich aufzunehmen; sie waren, wie hier beschrieben, häufig gar nicht oder (zu) spät über die Deportationen ihrer Verwandten informiert. Auch wenn Einzelne das versucht haben, konnte dies bürokratisch verhindert werden (»Seuchengefahr«, Entlassungsverbote von Behörden). Und es gab auch Angehörige, die glaubten, dass die Anstalten die angemessene Betreuung für ihre Behinderten darstellen, wie dies die Ärzte ihnen auch stets versicherten, denn die Verwahrpsychiatrie war schon lange vor den 1930er Jahren, wie auch im übrigen Europa und den USA, die gesamtgesellschaftlich akzeptierte
Form der Behandlung psychisch Kranker und Behinderter. Diese Entwicklung, die Existenz und stete Vermehrung der Anstalten selbst, war das historisch gewollte Übel. Die Nationalsozialisten haben eine Lage der systematischen Ausgrenzung von psychisch Kranken und Behinderten vorgefunden, die es ihnen leicht machte, einen weitgehend konspirativen Zugriff auf sie zu ermöglichen und sie auszulöschen. Auch die Angehörigen waren Opfer dieser totalen Institutionen; sie waren als »Erbträger« sozial stigmatisiert, ihre kranken Anverwandten waren öffentlich ausgegrenzt und sie haben persönlich unter der schweren Krankheit ihres Familienmitglieds gelitten.
Dieser Beitrag erschien zuerst in: Oberland. Kultur, Geschichte und Natur im Landkreis Ravensburg, Jg. 29, Heft 1/2018, S. 38-48.
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Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Im Jahr 2023 steht er im Zeichen der Erinnerung an die Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Ebenso wird an diesem Tag der Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Opfer gedacht. Zur besseren Orientierung haben wir eine Karte erstellt, die alle bekannten Veranstaltungen zu diesem Thema zusammenfasst. Sie kann unter diesem Link angesehen werden.AutorSchlagwortVerknüpfungenDenkmal und Gedenkstätte für die ‚Wasserburger Opfer‘ des Nationalsozialismus am Heisererplatz (Wasserburg am Inn), Heil- und Pflegeanstalt Teupitz (Asklepios Fachklinikum Teupitz, Teupitz), Heilanstalt Weinsberg (Klinik am Weissenhof Zentrum für Psychiatrie Weinsberg, Weinsberg), Lern-und Gedenkort "Medizinverbrechen im Nationalsozialismus" (Medizinhistorisches Museum Hamburg, Hamburg), T4-Tötungsanstalt Brandenburg/Havel (Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg/Havel, Brandenburg/Havel), T4-Tötungsanstalt Hadamar (Gedenkstätte Hadamar, Hadamar), T4-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein (Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein, Pirna), Tiergartenstraße 4 (Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde, Berlin)
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