Mediale Repräsentationen des NS-"Euthanasie"-Denkmals
Die nationalsozialistischen Morde an psychisch Kranken und Behinderten waren in Erinnerungsdiskursen immer unterrepräsentiert. Egal, ob man den Vergleich auf die Shoah, die Zerstörung des politischen Widerstandes im Nationalsozialismus oder selbst auf die Vernichtungs- und Ausgrenzungspraxen gegenüber Homosexuellen während des Dritten Reiches bezieht, lässt sich konstatieren, dass bis weit in die 1990er Jahre hinein Muster an Erinnerungsabwehr bestanden, die dominanter waren als in Bezug auf die anderen erwähnten Opfergruppen. Erst als im Zuge der Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin dessen alleine auf die Shoah bezogene Widmung in die Kritik geriet, bekamen Vertreter anderer Gruppen eine reelle Chance, auf höchster politischer Ebene gehört zu werden. So wurden Prozesse in Gang gesetzt, die letztlich im Jahr 2014 die Übergabe des Denkmals für die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde, unterstützt durch ein DFG-gefördertes Ausstellungsprojekt, ermöglichten.
Die heute verbreiteten und akzeptierten Möglichkeiten „ins Internet zu schreiben“ ließen eigentlich eine hohe mediale Dichte der Verbreitung individueller Formen der Erinnerung, vor allem in den so genannten sozialen Medien, erwarten. Dem ist aber nicht so. Ein Vergleich der als Erinnerungsmatrizen fungierenden Hashtags „Holocaust“, „Shoah“ einerseits und „Euthanasie“ bzw. „Krankenmord“ andererseits auf der zurzeit wohl populärsten Fotoplattform Instagram lässt die eingangs konstatierte Randständigkeit auch als im Internet fortgeschrieben erscheinen. Auf Instagram liefert eine Suche nach Euthanasie etwas weniger als 1000 Ergebnisse, die nach Holocaust knapp 175.000. Dies setzt sich analog auf Facebook und Twitter fort, von den von den Datensilos unabhängigeren Blogs ganz zu schweigen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie etwa die Plattform gedenkort-t4.eu oder vereinzelte Projekte, von denen etwa die Dokumentation der Studienreise von Studierenden der George-Washington-University sich in ihrer Professionalität, aber auch in ihrem interdisziplinären und transkulturellen Ansatz deutlich unterscheiden.
Worauf ist die beschriebene Problematik zurück zu führen? Es dürften sowohl methodische, als auch damit verbundene wissensarchäologische Probleme sein.
Methodische Schwierigkeiten bereitet die semantische Vieldeutigkeit des Wortes „Euthanasie“. Ursprünglich in der griechischen Philosophie den guten Tod bezeichnend, diente es seit den 1880er Jahren als Kampfbegriff in den sich etablierenden biomedizinischen Diskursen um den Wert des Lebens, bis er im Nationalsozialismus zur Tarnung der Ermordung Kranker und Behinderter diente. Als solcher fungierte er auch nach 1945; aber parallel zur Markierung von Debatten um die Beihilfe zum Suizid und zur Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern von Abtreibung. Daneben trat in jüngerer Zeit auch die Tierrechtsbewegung mit Kampagnen zur Rettung von Hunden und Katzen vor der als Euthanasie bezeichneten Einschläferung in Tierheimen. Dies funktioniert bei „Shoah“ und „Holocaust“ nicht, denn diese Begriffe werden nahezu ausschließlich zur Bezeichnung des millionenfachen Mordes an den Juden Europas gebraucht; der ursprüngliche Wortsinn ist irrelevant geworden.
Diese Vieldeutigkeit lässt die Sichtbarkeit von Erinnerungsdiskursen über die NS- „Euthanasie“ unscharf werden. Wesentlich aggressiver als Akteure der Erinnerung benutzen Befürworter und Gegner liberaler bzw. restriktiver Ansätze von medizinischen Möglichkeiten der Lebensbeendigung den Hashtag Euthanasie. Dabei kommt es auch nur sehr selten zu plakativen Vergleichen mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, was wiederum aber fast schon Standard ist bei Debatten um die Konflikte im Nahen Osten. Eine Suche entlang dieser Begriffe muss also verzerrte Ergebnisse liefern, die in einem wissenschaftlichen Kontext sicher für Wortfeldanalysen interessant sein mögen, für Studien zur Repräsentation von Erinnerung im Netz aber unergiebig sind. Das Potenzial einer solchen Analyse zeigte unlängst Steffen Jost auf.
Was ich mit wissensarchäologischen Problemen meine, sind Fragen der Bildung von Erinnerungsgemeinschaften. Die Herausbildung solcher wissens- und erinnerungstragender Formationen begann bereits im Moment der Befreiung, als Überlebende sich zusammenschlossen und nicht selten appellartig formulierte Erinnerungsberichte veröffentlichten. Doch auch in sozialen Keimzellen wie Familie und Arbeitsplatz wurde das Wissen um die erlittene Verfolgung und die Vernichtungspraxen weitergegeben, wenn auch oft aufgrund der erlebten Traumatisierungen spät, manchmal auch gar nicht oder stark verklausuliert. Diese Erinnerungsgemeinschaften funktionier(t)en überall anders, aber sie konnten überhaupt erst aktiv werden durch den Fakt des Überlebt-Habens. Das liest sich sicher sehr banal, denn Tote erinnern sich nicht, bekommt aber eine tragende Bedeutung, sobald man sich vergegenwärtigt, dass es weniger als ein Dutzend Überlebende der Aktion T4 gab. Dies waren Personen, die zwar schon im Vorraum der Gaskammer gewesen waren, aber aus irgendeinem Grund von der dort der Form halber tätigen Ärztekommission wieder zurückgeschickt wurden. Alleine schon die niedrige Zahl lässt die Entstehung einer Erinnerungsgemeinschaft als unwahrscheinlich erscheinen. Erschwerend kam noch hinzu, dass die Psychiatrisierung dieser Patienten als auch die derjenigen, die die Hungermorde in den Anstalten überlebten, oft nach 1945 nicht endete. So konnten sie voneinander keine Kenntnis erlangen, aber auch das Wissen nicht in ihre Familien hineintragen (so es denn Kontakte gab), geschweige denn selbst eine gründen. Damit gab es auch keine Chance, die NS- „Euthanasie“ über die Oral History zu vermitteln. Ganz in Ansätzen war dies für die Opfer von Zwangssterilisationen möglich, von denen einige im Visual History Archive der USC Shoa Foundation zu finden sind. (https://sfi.usc.edu/vha) Ebenfalls konnten keine Zeitzeugen in den für die Aufarbeitung und "Popularisierung" des Holocaust so immens wichtigen Gerichtsverfahren auftreten. Erinnert sei hier nur an die hoch emotionalisierenden Auftritte von Zeugen im Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann, die ein ganzes Land dazu brachten, anders über die Shoa zu reflektieren, als es bis dahin üblich war.
Diese fehlende Generationalität der Erinnerung, so meine These, kann die oben konstatierte Marginalisierung in den sozialen Netzwerken zumindest zum Teil erklären. In Facebook-Gruppen, die bestimmten Teilaspekten des Holocaust gewidmet sind (typischerweise nach einzelnen Lagern oder Regionen getrennt) treten sehr oft Angehörige der zweiten oder dritten Generation auf, die Beiträge liefern oder andere kommentieren. In den wenigen Gruppen, die der NS-„Euthanasie“ gewidmet sind, ist dies fast nie der Fall. Die einzige Ausnahme ist hier wohl Julia Frick, die ihrem Großvater Walter Frick eine eigene Website, eine Facebookseite und einen Twitteraccount widmete. Wenn Angehörige zu ihren ermordeten Familienmitgliedern recherchieren, dann tendieren sie eher dazu, die Geschichten auf grösseren, mit Gedenkinstitutionen zusammenhängenden Seiten wie gedenkort-t4.eu zu veröffentlichen, wo bereits an die 100 Biographien zu finden sind. Dies mag auch etwas mit bis heute wirksamen Tabus und Stigmata zu tun haben, die mit dem Themenfeld Behinderung und psychische Kranheit zu tun haben und ein stärkeres Schutzbedürfnis als dies bei Nachkommen von Holocaust-Opfern der Fall ist, hervorrufen.
Sicher ist auch die Datenschutzpolitik mancher Archive nicht hilfreich, die die Veröffentlichung der Namen von Opfern verbieten, um angeblich berechtigte Interessen von Angehörigen zu schützen, die ein Anrecht darauf hätten, nicht mit dem Auftreten von Behinderung und psychischen Krankheiten in ihrer Familie in Verbindung gebracht zu werden. (Zu dieser Problematik sehr kritisch etwa Erhardt Körting hier: LINK
Soll oder muss sich der hier nur schlaglichtartig beschriebene Sachverhalt ändern? Zu bedenken ist hier vor allem die Ambivalenz des Da-Seins im Netz, die oft genug - neben der Bedeutsamkeit, die die blosse Existenz gerade auch für marginalisierte Gruppen hat - Phänomene aufbläht oder in Filterbubbles verschließt. Möglicherweise wird die Erinnerung an die NS-„Euthanasie“ erst dann gleichberechtigt neben der an die anderen Opfergruppen stehen, wenn Diskurse um Behinderung und psychische Probleme anders geführt werden, als es heute der Fall ist.
Dieser Text erschien einer leicht abgewandelten Form am 14.3.2016 auf dem Blog Public Disability History (http://www.public-disabilityhistory.org/2016/03/online-media-representations-of.html).
category | Essay |
Tag | Gedenkort T4, Erinnerung, Medialität |
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Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Im Jahr 2023 steht er im Zeichen der Erinnerung an die Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Ebenso wird an diesem Tag der Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Opfer gedacht. Zur besseren Orientierung haben wir eine Karte erstellt, die alle bekannten Veranstaltungen zu diesem Thema zusammenfasst. Sie kann unter diesem Link angesehen werden.AuthorTagconnectionsDenkmal und Gedenkstätte für die ‚Wasserburger Opfer‘ des Nationalsozialismus am Heisererplatz (Wasserburg am Inn), Heil- und Pflegeanstalt Teupitz (Asklepios Fachklinikum Teupitz, Teupitz), Heilanstalt Weinsberg (Klinik am Weissenhof Zentrum für Psychiatrie Weinsberg, Weinsberg), Lern-und Gedenkort "Medizinverbrechen im Nationalsozialismus" (Medizinhistorisches Museum Hamburg, Hamburg), T4-Tötungsanstalt Brandenburg/Havel (Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde in Brandenburg/Havel, Brandenburg/Havel), T4-Tötungsanstalt Hadamar (Gedenkstätte Hadamar, Hadamar), T4-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein (Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein, Pirna), Tiergartenstraße 4 (Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde, Berlin)
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