Erbgesundheitsgericht Berlin(Landgericht Berlin)

Täterort in Berlin

Adresse:

Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Deutschland

Links:
Öffnungszeiten:
Die Gedenktafel ist zu den Öffnungszeiten des Landgerichtes Berlin zugänglich.
Historischer Ort: Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergericht Berlin, Foto der Fassade zur Osnabrücker Straße

Über diesen Ort

Mit der Einführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 wurde auch die Einrichtung der Erbgesundheitsgerichte geregelt. 

In Preußen wurden durch eine Verordnung vom 29. Januar 1934 die einzelnen Erbgesundheitsgerichte den Amtsgerichten zugeordnet, die ihren Sitz am Sitz eines Landgerichts hatten. In Berlin kam dafür somit nur der Standort am Tegeler Weg 17-21 in Frage. Hier hat das Erbgesundheitsgericht die gesamte Zeit seiner Tätigkeit bestanden.

Im März 1934 nahm das Berliner Erbgesundheitsgericht seine Tätigkeit auf. Vorsitzender Richter wurde der Amtsrichter Matzner. Als beamtete ärztliche Mitglieder wurden Artur Josten von der Medizinalabteilung des Berliner Polizeipräsidiums sowie als dessen Stellvertreter der Gerichtsarzt Weidmann und der Kreuzberger Kreisarzt Boehm ernannt. Als nicht beamtete ärztliche Mitglieder wurden von Verschuer (für ein halbes Jahr) sowie der Gynäkologe Ottow (Brandenburgische Landesfrauenklinik Neukölln) und der Leiter der Nervenabteilung des Robert-Koch-Krankenhauses Kipp gewählt. Alle diese Männer waren für die erste Kammer des Erbgesundheitsgerichts tätig. Sehr schnell wurde eine weitere Kammer notwendig. Bereits nach zwei Monaten meldete Matzner als Vorsitzender Richter diesen Bedarf an. Diese Kammer nahm dann im Juli 1934 ihre Arbeit auf;  im Januar 1935 folgte die dritte Kammer.

Der Zuständigkeitsbereich des Erbgesundheitsgerichtes in Berlin umfasste nicht nur das Stadtgebiet , sondern auch den gesamten Landkreis Niederbarnim sowie Teile der Landkreise Beeskow-Storkow, Jüterbog-Luckenwalde, Oberbarnim, Teltow und Westhavelland. Im Einzugsbereich lebten etwa 4,6 Millionen Menschen. Bereits bis 1936 wurde das Erbgesundheitsgericht auf vier Kammern erweitert, die in der Geschäftsstelle etwa 20 Mitarbeiter hatten. Die Zuordnung der Fälle erfolgte nach dem Alphabet.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung sollte über folgende Krankheitsbilder beraten und entschieden werden: Als Erbkrankheiten galten angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein (heute Bipolare Störung), erbliche Fallsucht (heute Epilepsie), erblicher Veitstanz (heute Chorea Huntington), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung  Ferner sollten diejenigen sterilisiert werden, die an „schwerem Alkoholismus“ litten.

Der Großteil der Anträge kam von den Kreis- und Amtsärzten sowie den Heil- und Pflegeanstalten. Weniger Bedeutung hatte der Weg über die Angehörigen, die Pflegekräfte, Vormünder oder auch Strafanstalten. Die Betroffenen selbst haben nur in wenigen Fällen den Antrag gestellt.

In den elf Jahren seines Bestehens wurden etwas mehr als 21.000 Verfahren geführt. Davon wurden knapp 20.000 mit einer Entscheidung des Erbgesundheitsgerichts beendet. Etwa 15.000 Entscheidungen fielen für die Unfruchtbarmachung und nur knapp 5.000 dagegen aus. Interessanterweise wurden am Anfang in über 90% der Fälle für die Sterilisation entschieden und im Lauf der Jahre sank dieser Anteil auf etwa 50%. Die Operationen wurden in etwa 20 Berliner Krankenhäusern durchgeführt, die dazu ermächtigt waren.

Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass insgesamt 300 Erbgesundheitsgerichte im Deutschen Reich existiert haben, aber das in Berlin den mit Abstand größten Einzugsbereich hatte. Im ersten Jahr, also 1934, wurde die höchste Zahl an Verfahren erreicht. Danach sank sie permanent ab. Zum Teil sind die Urteile in der Zeitschrift „Deutsche Justiz“ publiziert worden.

1934 wurden fast 5.000 Fälle bearbeitet. In den nächsten Jahren noch etwa 3.000 pro Jahr und ab 1940 waren es weniger als 1.000 pro Jahr.

1945 werden noch insgesamt 43 Fälle verhandelt und in der Mehrzahl der Fälle die Unfruchtbarmachung angeordnet. Die letzte Sitzung des Erbgesundheitsgerichts fand am 10. April 1945 statt. Anträge gingen noch am 21. April 1945 ein und sind registriert worden.

Bild
Historischer Ort: Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergericht Berlin, Foto der Fassade zur Osnabrücker Straße
Foto der Fassade des Landgerichtes Berlin zur Osnabrücker Straße, 2009.

Gedenktafel

Am 29.4.2010 wurde eine Gedenktafel in der ersten Etage im Flur links neben der Tür zu Saal 142 angebracht. Dr. Martin Luchterhand vom Landesarchiv Berlin hielt einen Vortrag über „Zwangssterilisierung durch Urteil: Das Erbgesundheitsgericht Berlin". (siehe Literatur und Quellen).

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Historischer Ort: Erbgesundheitsgericht Berlin, Foto der Gedenktafel
Quelle: gedenktafeln-in-berlin.de

Standort

Täterort

Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
Deutschland

Historischer Ort: Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergericht Berlin, Foto der Fassade zur Osnabrücker Straße

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