Albertine Hässig (geb. Mattes)

Hauswirtschafterin aus Radolfzell

geb. in Radolfzell (Baden-Württemberg)
gest. in Grafeneck

Opferbiographie Albertine Hässig, Porträtfoto

Biografie

Die am 8. Mai 1899 in Radolfzell geborene Albertine Mattes war das dritte Kind des Radolfzeller Möbelhaus-Gründers Albert Mattes (1857-1935) und seiner Frau Crescentia, geborene Bohr (1859-1928).

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Opferbiographie: Albertine Hässig, Familienfoto
Familie Crescentia und Albert Mattes (Mitte), Gründer des Möbelhauses; Söhne Karl Mattes (1902-1959)(links) und Ernst Theopont Mattes (1894-1937); Töchter Ida Mattes (stehend) und Albertine Mattes (rechts). Fotografie um 1912. Privatbesitz Watrinet-Mattes.

Albertine verbrachte ihre Kindheit, Jugend und das junge Erwachsenenalter im Eltern- und Geschäftshaus in der Bismarckstraße 30 und besuchte die Radolfzeller Volksschule. Auf den Volksschulabschluss 1913 folgte ein Jahr an der Haushaltungsschule Radolfzell (Abschlusszeugnis vom 4. April 1914). An der Städtischen Frauenarbeitsschule Radolfzell absolvierte sie zwei Kurse in Weißnähen (Zeugnis vom 25.3.1916) und besuchte vom 13. März 1918 bis zum 8. Juli 1919 einen zweisemestrigen Hauswirtschaftskurs am Töchter-Institut „Theresianum“ in Ingenbohl, Schweiz (Fächer: Erziehungskunde, Haushaltungskunde, Buchhaltung, Korrespondenz, Handarbeit, Botanik, Krankenpflege, Kinderpflege, Gesang; Freifächer: Musik, Französisch), den sie mit besten Noten zum Abschluss brachte.

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Opferbiographie Albertine Hässig, Porträtfoto
Albertine Hässig um 1924

Wo und wann sie ihren späteren Mann, den Justizinspektor August Hässig (1886-1957) aus Kadelburg, Waldshut, kennenlernte, ist unbekannt. Die Ehe wurde 1925 geschlossen. Am 29. Juli 1926 kam in Radolfzell ihre Tochter Margarete zur Welt. Noch im selben Jahr zog Familie Hässig von Oberlauchringen nach Waldshut, wo sie fortan in einer kleinen Wohnung in der Schmitzingerstr. 42 lebte. Am 11. März 1928 wurde dort ihre zweite Tochter Rosemarie geboren. Bald danach muss es bei Albertine zum Ausbruch einer akuten psychischen Erkrankung gekommen sein, vermutlich eine durch die Entbindung mitausgelöste Psychose; der Tod ihrer Mutter und Schwiegermutter im selben Jahr und eine allgemeine psychische Erschöpfung dürften weitere Faktoren gewesen sein. August Hässig sah sich in der Folge veranlasst, seine 29-jährige Frau zum 31. August 1928 in die Universitätsnervenklinik Freiburg einweisen zu lassen. Deren damaliger Direktor war Alfred Hoche, Autor der berüchtigten Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" (1920). Hoche stellte die Erstdiagnose („Katatonie"), autorisierte die Krankengeschichte und empfahl die Verlegung Albertine Hässigs in die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau zum 18. Oktober 1928: „Pat. eignet sich, da Heilung vorerst nicht zu erwarten, für R.(eichenau). Gez. Hoche"; dortige Aufnahmediagnose: „Schizophrenie (kataton)".

Der an einer Lähmung leidende August Hässig lebte weiter in Waldshut und zog 1929 in die Kalvarienbergstr. 5 um. Dort half ihm seine Schwester Marie Hässig bei der Haushaltsführung und der Versorgung der beiden kleinen Kinder.

„Verlegung" und Ermordung in Grafeneck

Nach zwölf Jahren als Patientin der Heil- und Pflegeanstalt Reichenau wurde Albertine Hässig für die geplante NS-„Euthanasie"-„Aktion T4" erfasst. Anstaltsdirektor Arthur Kuhn (1889-1953) schickte im Oktober und November 1939 die angeforderten Meldebögen von insgesamt 596 Patient/innen an die Planungszentrale in Berlin, Tiergartenstr. 4; dort entschieden „T4"-Gutachter nach flüchtiger Akteneinsicht über den angeblichen „Lebens(un)wert" von zehntausenden psychisch kranker und geistig behinderter Menschen. Albertine Hässig gehörte zu jenen 529 Reichenauer PatientInnen, denen ein „Lebenswert" und Lebensrecht abgesprochen wurde:

Mit einem der Krankenakte einliegenden, hektographierten Formblatt der Reichenauer Heilanstalt - „Betr.: Verlegung von Anstaltsinsassen im Rahmen besonderer planwirtschaftlicher Maßnahmen" - wurde August Hässig als „Kostenträger" am 17.6.1940 unvermittelt darüber informiert, dass seine Frau „heute in eine andere Anstalt verlegt" worden sei: „Von der aufnehmenden Anstalt wird Ihnen Nachricht gegeben werden, wohin die Verpfl. Kosten ab 17.6.40 zu zahlen sind."

Albertines Schwester Ida Fahr wandte sich am 27. Juni 1940 - durch eine als unzustellbar remittierte Kleidersendung beunruhigt - schriftlich an die Direktion der Heilanstalt Reichenau:

Vor 8 Tagen habe ich ein Paket mit Kleidern an meine Schwester Albertine Hässig, die sich seit 9 Jahren als Patient in der Anstalt befindet, abgesandt. Heute kam das Paket wieder zurück mit den Vermerken, „Adr. verlegt nach Kreis- und Pflegeanstalt Zwiefalten – unbekannt in Kreis- und Pflegeanstalt Zwiefalten." Möchte Sie bitten, mir umgehend mitzuteilen, wo die Patientin Frau Albertine Hässig sich z. Zt. befindet und wo die Kleider hingeschickt werden müssen. Heil Hitler! Frau Fahr

Und auch ihr ließ Dr. Arthur Kuhn ausweichend antworten:

 z. erwidern: Ihre Schwester A. H. ist auf höhere Weisung im Zuge durch den Krieg notwendig gewordener Maßnahmen am 17.6.40 in eine andere Anstalt verlegt werden. Die aufnehmende Anstalt wird Ihnen weitere Nachricht zukommen lassen. Gez. Kuhn.

Nahezu gleichzeitig, am 28. Juni 1940, schickte die „aufnehmende Anstalt" - es handelte sich um die Tötungsanstalt Grafeneck und nicht um Zwiefalten, wie in der Patientenakte angegeben - dem im Ungewissen gebliebenen August Hässig die standardisierte Todesnachricht („Trostbrief") und die Sterbeurkunden zu; unter Angabe eines falschen Todesdatums und einer „natürlichen" Todesursache: Albertine Mattes sei in der „Landes- Pflegeanstalt Grafeneck, Kreis Münsingen", „wohin sie am 17. d. Mts. verlegt wurde, nach häufigen Kollapsanfällen mit ausgedehnter Ödembildung schon am 28. Juni d. Js. infolge einer Herzmuskelschwäche verstorben" und ihre Leiche „aus seuchenpolizeilichen Erwägungen sofort eingeäschert" worden. Der auf der Sterbeurkunde mit seinem Tarnnamen „Haase" zeichnende „Standesbeamte" war Jakob Wöger.

Dass August Hässig erhebliche Zweifel an den Angaben, insbesondere an der besagten Todesursache hatte, dokumentieren eindrücklich mehrere Briefe an die Direktion der Heilanstalt Reichenau, durch welche er Aufklärung über den Grund und die Umstände der Verlegung seiner angeblich auch körperlich schwerkranken Frau nach Grafeneck verlangte. Anstaltsdirektor Kuhn antwortete ausweichend entschuldigend und wider besseres Wissen u. a.:

„Ihre Frau ist seinerzeit auf Anordnung des Reichsverteidigungskommissars im Zuge planwirtschaftlicher Maßnahmen, die durch die Kriegsverhältnisse erforderlich wurden, mit einer größeren Zahl anderer Kranker in eine andere Anstalt verlegt worden. Die Anordnung wurde plötzlich ausgesprochen, sodaß eine Möglichkeit, Sie vorher zu benachrichtigen, nicht bestand. Auch die neue Anstalt, in die Ihre Frau verlegt wurde, war uns nicht bekannt. Ihre Frau hat wohl auch hier schon verschiedentlich Zeichen ihres schlechten Herzens geboten, jedoch war der Zustand nicht so, daß eine Verlegung von hier aus abgelehnt werden konnte." (Direktor Dr. Arthur Kuhn, Reichenau 20. Juli 1940)

Die genannten körperlichen Symptome finden sich gleichlautend auch in Albertines Krankenakte des Jahres 1939/40. Sofern sich in den Krankenakten Hinweise auf organische Erkrankungen fanden, wurden diese von den „T4"-Ärzten (in Grafeneck waren dies Horst Schumann, Ernst Baumhard und Günther Hennecke) bei der „Wahl" einer möglichst „plausiblen" Todesursache gelegentlich berücksichtigt und die „Standesbeamten" entsprechend angewiesen, diese auch in in den Sterbeurkunden einzutragen.

Die beiden letzten Eintragungen in Albertines Krankenakte lauten:

 „März 1940 neigt zu Kollapszuständen und ausgedehnter Ödembildung (...). Sonst völlig unansprechbar, verblödet. Ist körperlich in der letzten Zeit sehr zurückgegangen (stark abgemagert).

17.6.1940 Völlig unverändert. Per Sammeltransport n. Zwiefalten verlegt."

Tatsächlich war Albertine Hässig am 17.6.1940 mit 90 weiteren Patientinnen („Frauen A-L") in drei „grauen Bussen" im zweiten Reichenauer Transport nach Grafeneck gebracht worden, wo alle noch am selben Tag in der Gaskammer ermordet und anonym eingeäschert wurden. Auch Frieda Armbruster befand sich in diesem Transport. Die auffälligen, bei ihren Fahrten durch die Städte und Dörfer beobachteten Reichspost-Busse mit den weiß getünchten Fenstern fuhren von Reichenau über Radolfzell nach Grafeneck.

Auf Wunsch von August Hässig wurde aus Grafeneck eine Urne nach Waldshut geschickt und auf dem dortigen Friedhof begraben. Das Grab wurde 1980 eingeebnet. Wo die sterblichen Überreste Albertine Hässigs 1940 tatsächlich beseitigt wurden, ist nicht bekannt.

In der Familie wurde nach 1945 das Schicksal Albertine Hässigs lange verschwiegen. Es hieß, dass sie nach der Geburt der Tochter Rosemarie 1928 an Kindbettfieber gestorben sei. Erst gezielte Nachfragen ihres Enkels Christoph Watrinet in der Gedenkstätte Grafeneck und Einsicht in Albertine Hässigs Krankenakte im Bundesarchiv Berlin führten 2011 zur Kenntnis der tatsächlichen Hintergründe ihres Todes (Auskunft Christoph Watrinet 2016).

Die Gedenkstätte Grafeneck nennt Albertine Hässig im Namens- und Gedenkbuch unter den 10.654 Menschen, die in Grafeneck 1940 als sogenanntes „lebensunwertes Leben" ermordet wurden.

Steinpatenschaft: Dr. Ulrich Watrinet, Meckenheim.
Recherche: Markus Wolter.

Die Krankenakte belegt für die folgenden Jahre einen stationären Aufenthalt Albertine Hässigs in der Heilanstalt Reichenau, wo sie als „unruhige" Patientin im Gebäude „FU I" und „FU II" (= „Frauen unruhig") untergebracht war und von ihrem Mann Besuche bekam. Als zeitweilige Therapien wurden erfolglose „Dauerbad-" und „Bettbehandlungen" vorgenommen; auch der „Karrengruppe" wurde sie im Winter 1928/29 „bei günstiger Witterung" und im Sommer 1930 und 1931 einige Male zugeteilt. Ihr Zustand verschlechterte sich zusehends, während die zeitlichen Abstände der kursorischen Krankenakteneinträge immer größer wurden; mehrfach liest man den für ihr weiteres Schicksal verhängnisvollen Satz: „Patientin arbeitet nicht(s)!". Eine „Unfruchtbarmachung" auf Grundlage des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" ist nach Aktenlage bei der zweifachen Mutter nicht angeordnet worden.

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