Halina Spichalski
aus Lniano (Kujawsko-Pomorskie)
geb.
in
Mszano (Kujawsko-Pomorskie)
gest.
in
Starogard Gdański
aus Lniano (Kujawsko-Pomorskie)
geb.
in
Mszano (Kujawsko-Pomorskie)
gest.
in
Starogard Gdański
Auf Veranlassung des Amtskommissars des Amtsbezirks Linne (Westpr.) [poln. Lniano] traf die elfjährige Halina Spichalski in Begleitung einer NS-Gemeindeschwester am 5. November 1943 in der Heil- und Pflegeanstalt Konradstein ein. Bei der Aufnahme vermerkte der Arzt, dass »eine Unterhaltung mit dem Kinde kaum möglich« sei, da »es nur einzelne Worte (polnisch)« verstünde. In den Verwaltungsakten zur Krankengeschichte wurde denn auch zur Staatsangehörigkeit des Kindes »Pole« vermerkt.
Halina wurde am 24. März 1932 als uneheliches Kind der Landarbeiterin Bronislawa Spichalski in Marienfelde [poln. Mszano] im Amtsbezirk Bremin (Kreis Schwetz)[poln. Świecie] geboren. Über die Familienverhältnisse und die Lebensumstände geht aus der Krankengeschichte nur sehr wenig hervor. Über die Mutter heißt es lediglich, dass sie »schwachsinnig« sei, und mit ihrem Kinde in einer »total verwahrlosten Wohnung« lebe. Aus ihren Beobachtungen und körperlichen Untersuchungen kamen die Konradsteiner Ärzte zur Diagnose »angeborener Schwachsinn«.
Noch am Tag der Aufnahme wurde der Abteilungsarzt Dr. Schmidt aufgefordert, der Frage nachzugehen, »... ob das Kind Halina Spichalski ein Reichsausschußkind ist«. Dr. Schmidt meldete darauf hin: »Ist nicht R.-A.-Kind.« Die knappen Eintragungen im Krankenblatt lassen darauf schließen, dass Ärzte und Pflegepersonal das Mädchen bloß verwahrten; Hinweise auf eine therapeutische Behandlung fehlen. Positiv hervorgehoben wurde, dass Halina »sauber« sei; in ihrem Verhalten wurde sie jedoch negativ beurteilt. So sitze sie nur »untätig herum« und lache »blöde vor sich hin«.
Am 31. März 1944, wenige Tage nach Halinas zwölftem Geburtstag, findet sich im Krankenblatt die Eintragung: »Weiterhin nicht zu beschäftigen. Bericht an R. A.« Dieser Bericht ist vermutlich ein vom Direktor der Heil- und Pflegeanstalt, Dr. Waldemar Siemens, verfasster Vermerk, der vom 31. März datiert. Dort schreibt Dr. Siemens unter der Rubrik Prognose: »Mit einer ausreichenden geistigen Entwicklung bis zu sozialer Brauchbarkeit ist nicht zu rechnen.« Eine schriftliche Reaktion des Reichsausschusses auf diesen Vermerk ist in Halinas Krankenakte nicht überliefert. Jedoch verschlechterte sich der körperliche Zustand des Mädchens im Juni 1944.
Sie erkrankte an schweren Durchfällen mit hohem Fieber, die schließlich am 16. Juni 1944 zum Tode Halinas führten. Im Totenschein ist als Todesursache »Darmkatarrh« eingetragen. Die Heil- und Pflegeanstalt Konradstein schickte der Mutter Bronislawa Spichalski ein Telegramm mit der Mitteilung, dass ihre Tochter verstorben sei und die Beerdigung »dienstags 10 Uhr« stattfinde. Das zwölfjährige Mädchen wurde unter der Grabnummer 585 auf dem Anstaltsfriedhof beigesetzt.
Offenbar war es der Mutter nicht möglich gewesen, an der Bestattung teilzunehmen, denn die Anstaltsleitung schickte ein weiteres Schreiben: »Für die telegraphische Benachrichtigung vom Tode der hier verstorbenen Halina Spichalski ist hier der Betrag von 2,25 RM verauslagt worden. Da Sie zur Beerdigung nicht erschienen sind, konnte der Betrag von Ihnen nicht eingezogen werden. Ich bitte daher um umgehende Überweisung des erwähnten Betrages an die hiesige Anstaltskasse unter Angabe desVerwendungszweckes.«1
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