Otto Arthur Edgar Hampel
Vertreter aus Berlin
geb.
in
Breslau (Wrocław)
gest.
in
Brandenburg/Havel
Vertreter aus Berlin
geb.
in
Breslau (Wrocław)
gest.
in
Brandenburg/Havel
Otto Arthur Edgar Hampel wurde am 14. Mai 1895 in Breslau geboren. Bis zur zweiten Klasse besuchte er die Volksschule in Breslau. 1909 begann er dort eine Lehre als Schriftsetzer, die er 1913 abschloss.
Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs arbeitete er als Schriftsetzer. Von 1915 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Während dieser Zeit infizierte er sich mit Syphilis.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges war er von 1918 bis 1919 wieder als Schriftsetzer tätig, aber die Firma, bei der er beschäftigt war, ging in Konkurs. Aus gesundheitlichen Gründen – er bekam durch das Blei, mit dem er beruflich als Schriftsetzer in Kontakt kam, öfter Schwindelanfälle – musste er seinen gelernten Beruf aufgeben. Anschließend war er für kurze Zeit als Vertreter in Berlin tätig. 1920 bewarb er sich auf eine Anzeige als Vertreter in Köln.
In den Zwanziger Jahren kam er wieder nach Berlin, wo er erneut als Vertreter tätig war.
In dieser Zeit hatte er verschiedene Bekanntschaften mit Männern. 1928 lernte er seinen späteren Freund Carl Christian Vogl kennen und aus der anfänglichen Bekanntschaft entwickelte sich eine feste Beziehung, die neun Jahre lang bestehen sollte.
Am 15. April 1930 wurde Otto Hampel in betrunkenem Zustand und halluzinierend sowie mit der Vorstellung, dass er verfolgt werde, in die Wittenauer Heilstätten eingeliefert. Bei einer ärztlichen Befragung in den Wittenauer Heilstätten gab er an, dass er Vertreter für Wein sei und aus beruflichen Gründen viel trinken müsse, zeitweilig zwei Flaschen Wein pro Tag sowie Schnäpse. Otto Hampel wurde mit eigenem Einverständnis noch am selben Tag wegen chronischen Alkoholismus in die Heil- und Pflegeanstalt Wiesengrund zu einer Entziehungskur verlegt. Schon zu diesem Zeitpunkt findet sich in den Akten der Vermerk, dass bereits früher Lues, also das Krankheitsbild, das sich als Spätfolge einer Syphilis-Infektion entwickelt, bei ihm festgestellt worden war. Am 24. Juni 1930 wurde er aus der Heil- und Pflegeanstalt Wiesengrund entlassen.
Am 01. April 1931 kam Otto Hampel erneut in die Wittenauer Heilstätten, da sich bei ihm, bedingt durch seine Erkrankung an Lues, Symptome der progressiven Paralyse zeigten. Er wurde mit einer Malariatherapie behandelt, wodurch sich sein Zustand so stark besserte, dass er praktisch frei von Symptomen am 03. August 1931 entlassen werden konnte.
Am 15. August 1935 kam er wieder in die Wittenauer Heilstätten, da er erneut an Symptomen der progressiven Paralyse litt. Er wurde mit einer Fieberkur behandelt wodurch sich sein Zustand wieder stark besserte, so dass er am 08. Juni 1936 entlassen werden konnte.
Aufgrund seiner Krankheit konnte er seinem Beruf nicht mehr nachgehen und wurde Wohlfahrtsempfänger. Er bezog eine monatliche Wohlfahrtsunterstützung von 40,00 RM, außerdem unterstützte ihn seine Schwester mit Geld und Lebensmitteln.
1936 bezog Otto Hampel ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung vonAdele Hanebuth im zweiten Stock des Hauses Motzstraße 30 in Berlin Schöneberg, mitten in einem Umfeld, in dem es schon seit jeher eine lebendige und vielfältige homosexuelle Subkultur gab.
Im Januar 1937 wurde ein Bekannter von Otto Hampels Freund wegen des Vorwurfs der sogenannten „widernatürlichen Unzucht“ von der Gestapo festgenommen. Unter dem Druck der Verhöre nannte dieser schließlich Namen aus seinem Freundeskreis, darunter den von Carl Christian Vogl.
Am 13. Januar 1937 führte die Gestapo daraufhin eine Hausdurchsuchung bei Carl Christian Vogl durch. Hierbei bemerkten die Ermittler ein gerahmtes Foto von Otto Hampel, das Carl Christian Vogl aufgestellt hatte. Bei einem darauffolgenden Verhör bei der Gestapo versuchte Carl Christian Vogl noch, seinen Freund dadurch zu schützen, indem er angab, dass er dessen Adresse nicht kenne. Der Gestapo gelang es jedoch, diese zu ermitteln. Otto Hampel wurde am darauffolgenden Tag, den 14. Januar 1937, festgenommen und genau wie Carl Christian Vogl in die Gestapo-Hauptzentrale in der Prinz-Albrecht-Straße gebracht.
Nach tagelangen Verhören und Inhaftierung im Gestapo-Hausgefängnis räumten Otto Hampel und Carl Christian Vogl schließlich die ihnen vorgehaltenen Beschuldigungen der „widernatürlichen Unzucht“ ein. Daraufhin wurden sie bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft genommen.
Am 25. Januar 1937 schrieb Otto Hampels Rechtsanwalt an das Amtsgericht und gab an, dass Otto Hampel früher einmal in einer Anstalt gewesen sei. In einem zweiten Schreiben erklärte der Rechtsanwalt, dass Otto Hampel bereits 1930 ein halbes Jahr in der Anstalt Wittenau als „Geisteskranker“ gewesen sei. Ferner sei er 1932 und 1939 wegen progressiver Paralyse in der Nervenklinik Wiesengrund der Wittenauer Heilstätten gewesen. Am 07. März 1937 schrieb der Rechtsanwalt an das Amtgericht und bat darum, Otto Hampel auf seinen Geisteszustand zu untersuchen.
Am 16. März 1937 beschloss das Amtsgericht, Otto Hampel durch den Gefängnisarzt auf seinen Geisteszustand begutachten zu lassen. Der Gutacher solle sich auch über die Frage der eventuellen Unterbringung in einer Heilanstalt äußern.
Der durch das Amtsgericht beauftragte Sachverständige erklärte in dem Gutachten, dass Otto Hampel 1930 sechs Wochen in den Wittenauer Heilstätten wegen eines Verwirrtheitszustandes mit Sinnestäuschungen bei chronischem Alkoholismus gewesen sei. Die Behandlung habe zu einer Besserung geführt und Otto Hampel sei schließlich entlassen worden. Im April 1934 sei er in den Wittenauer Heilstätten zur Behandlung wegen progressiver Paralyse gewesen. Die Behandlung mit einer Malariakur habe zu einer starken Besserung geführt und deshalb sei er im August 1931 entlassen worden. Im August 1935 sei er ein drittes Mal in Wittenau gewesen, da er wieder Symptome der progressiven Paralyse gehabt habe. Durch eine Fieberkur habe sich wieder eine Besserung eingestellt, weswegen er im Juni 1936 entlassen worden sei. Sein Schriftbild habe nichts Paralytisches. Nach der letzten Entlassung aus Wittenau habe er keine Arbeit mehr gehabt und sei Wohlfahrtsempfänger.
Am 30. April 1937 teilte Otto Hampels Rechtsanwalt dem Amtsgericht mit, dass er einen Schlaganfall hatte und deshalb das Mandat für Otto Hampel niederlegen müsse. Er bat um einen Offizialverteidiger für Otto Hampel.
Am 19. Mai 1937 fand vor dem Amtsgericht Berlin die Verhandlung gegen Otto Hampel und Carl Christian Vogl statt. In der Verhandlung wurden intime Details ihrer Privatsphäre öffentlich gemacht, ihre Beziehung und ihre Liebe wurden, in aller Öffentlichkeit, in den Schmutz gezogen und zu einer Straftat erklärt.
Nach kurzer Verhandlung wurden beide Männer wegen, wie es hieß, „fortgesetzter widernatürlicher Unzucht“ zu Haftstrafen verurteilt.
Carl Christian Vogl, der Justizangestellter war, wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Ferner verfügte das Gericht seine umgehende Entlassung aus dem Staatsdienst. Nach einem erfolglosen Gnadengesuch wurde er im Januar 1938 aus der Haft entlassen.
Zum Zeitpunkt seiner Entlassung war sein Leben zerstört, er hatte seine Arbeit, seine Wohnung und die Beziehung zu seinem Freund Otto Hampel verloren.
Über das weitere Schicksal von Carl Christian Vogl ist nichts bekannt.
Da Otto Hampel an Lues litt, hatte das Gericht den medizinischen Gutachter als Sachverständigen vorgeladen. Angeblich wegen der Erkrankung an Lues erklärte der Gutachter, Otto Hampel sei „minderwertig“ und „kein vollwertiger Mensch“. Er bedürfe der Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. Es verurteilte Otto Hampel zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Ferner verfügte es, dass er nach Verbüßung seiner Haft in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden solle.
Damit endete die Verhandlung gegen Otto Hampel und Carl Christian Vogl.
Die beiden Verurteilungen waren de facto das Ende ihrer bis dahin währenden neunjährigen Beziehung.
Nach der Urteilsverkündung wurde Otto Hampel in das Gefängnis Plötzensee gebracht. Am 19. Oktober 1937 wurde er aus der Haft entlassen und noch am selben Tag in die geschlossene psychiatrische Abteilung der Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch gebracht.
Diese vermerkte seine Aufnahme in den Akten wegen angeblicher „Geisteskrankheit“.
Am 21. Oktober 1937 wurde Otto Hampel in der Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch ärztlich befragt. Hierbei erklärte er auf Anfrage, dass sich aus einer seiner Bekanntschaften zu Männern die Beziehung mit seinem Freund Carl Christian Vogl entwickelt habe.
Der Arzt, der die Befragung durchführte, notierte in den Akten, dass Otto Hampel „auffällig unbeteiligt über die peinlichen Erlebnisse seiner Vergangenheit“ spräche, man „vermisse jede Spur von Zurückhaltung und Scham“. Die aus dieser Befragung abgeleitete ärztliche Diagnose lautete auf „progressive Paralyse, Defektzustand nach Malariatherapie“ sowie auf „Defekte auf ethischem Gebiet“.
Die folgenden zwei Jahre und fünf Monate verbrachte Otto Hampel in der Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch. Sie sind von seinen verzweifelten Versuchen geprägt, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Am 23. Februar 1938 unterschrieb Otto Hampel eine Erklärung zur Einsetzung einer Pflegschaft wegen Vermögensangelegenheiten und stimmte damit offiziell seiner faktischen Entmündigung zu. Am 26. März 1938 wurde ein Berufspfleger für ihn eingesetzt.
Am 20. September 1938 stellte Otto Hampel bei der Staatsanwaltschaft seinen ersten Antrag auf Entlassung. Er erklärte den Antrag damit, dass er seine ehemalige Vermieterin Adele Hanebuth, mit der ihn offensichtliche eine Freundschaft verband, heiraten wolle. Auch Adele Hanebuth stellte bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Entlassung von Otto Hampel.
Am 22. September 1938 forderte die Staatsanwaltschaft daraufhin ein ärztliches Gutachten bei dem selben Gutacher an, der schon das Gutachten für die Gerichtsverhandlung erstellt hatte. Er fertigte ein neues Gutachten an, in dem er davon abriet, Otto Hampel zu entlassen.
Auf Bitte der Staatsanwaltschaft nahmen auch die Kriminalpolizei und die Gestapo Nachforschungen zu den weiteren Umständen vor. Die Kriminalpolizei schrieb am 06. Dezember 1938 an die Generalstaatsanwaltschaft, dass bei einer Entlassung keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben seien. Otto Hampel habe keine Familie in Berlin und laut seiner eigenen Aussage kämen seine Verwandten in Breslau für eine Pflege nicht in Frage. Otto Hampel habe ausgesagt, dass er seine ehemalige Vermieterin Adele Hanebuth, bei der er ca. neun Monate bis zu seiner Festnahme gewohnt habe, heiraten wolle. Die Kriminalpolizei vermerkte, dass der Heiratsgedanke beiden aber erst nach seiner Verurteilung gekommen sei. Adele Hanebuth sei 1937 wegen der Beschimpfung des „deutschen Grußes“ bei der Stapoleitstelle Berlin vorgeladen worden und sei deshalb verwarnt worden. Laut Angabe von Adele Hanebuth sei zurzeit kein öffentliches Aufgebot beabsichtigt, vielmehr hätten beide die Absicht, sich erst nach der Entlassung von Otto Hampel zu verloben.
Aufgrund des ärztlichen Gutachtens, der Angaben von Kriminalpolizei und Gestapo sowie der langjährigen Beziehung von Otto Hampel und Carl Christian Vogl schenkte die
Staatsanwaltschaft den Ausführungen von Otto Hampel und Adele Hanebuth keinen Glauben. Sie lehnte deshalb deren Anträge auf Entlassung von Otto Hampel ab.
Am 27. Dezember 1938 stellte Otto Hampel einen erneuten Antrag auf Entlassung aus der Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch.
Am 01. Februar 1939 äußerte sich die Heil- und Pflegeanstalt dazu und erklärte, dass gegen die Entlassung ärztliche Bedenken bestünden. Es sei zu befürchten, dass Otto Hampel aufgrund seiner „Geistesschwäche“ erneut „straffällig“ werden könnte.
Am 14. Februar 1939 lehnte die Generalstaatsanwaltschaft den erneuten Entlassungsantrag von Otto Hampel ab. Es gebe keine Veranlassung, eine Vergünstigung zu bewirken.
Am 08.04.1939, ein und ein halbes Jahr nach seiner Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch, stellte Otto Hampel wiederum einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft. Anscheinend hatte er aber zu diesem Zeitpunkt jede Hoffnung auf Entlassung aufgegeben, denn er stellte diesen Antrag nicht mehr auf Entlassung, sondern auf Verlegung in das St. Joseph-Hospiz, eine konfessionelle Anstalt in Berlin Weissensee. Vielleicht hoffte er auf eine bessere Unterbringung und auf eine menschlichere Behandlung in einer konfessionellen Anstalt.
Die Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch vermerkte am 27. April 1939, dass Otto Hampel bei einer Unterredung mit einem Arzt keinen triftigen Grund für eine Verlegung in das St. Joseph-Hospiz angeben konnte. Er bedürfe weiter der geschlossenen Anstaltsbehandlung.
Am 15. Mai 1939 stellte auch Adele Hanebuth bei der Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag auf Verlegung von Otto Hampel in das St. Joseph-Hospiz. Er habe sich ein und ein halbes Jahr gut geführt und in einem offenen Haus ca. zehn Monate in einer Feldkolonne bei landwirtschaftlichen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit der Direktion bestätigt. Im Dezember 1938 sei er aus Haus 1 nach Haus 13 in die geschlossene Abteilung verlegt worden, da andere Bewohner aus seiner Abteilung einen Fluchtversuch unternommen hätten. Dies sei ohne seine Mitwirkung geschehen und er empfinde die Rückverlegung nach Haus 13 in die geschlossene Abteilung trotz guter Führung als besondere Härte. Otto Hampel bäte um Milde bei der weiteren Unterbringung und um die Genehmigung seiner Verlegung.
Die Staatsanwaltschaft antwortete am 16. Mai 1939, dass „aus Verwaltungsgründen“ die Verlegung in das St. Joseph-Hospiz abgelehnt werde.
Zweieinhalb Jahre später, am 26. November 1941, richtete die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin, in dem sie um eine Äußerung der Anstalt zu der Frage, ob der Unterbringungszweck erreicht worden sei sowie um eine Stellungnahme zur Frage der Entlassung von Otto Hampel aus der Heil- und Pflegeanstalt bat.
Am 18. Dezember 1941 leitete die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht an die Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch weiter.
Die Staatsanwaltschaft musste mehrfach nachfragen, bevor sie endlich folgende Antwort erhielt:
„Otto Hampel ist am 30. März 1940 in eine hier nicht bekannte Anstalt verlegt worden. Über seinen gegenwärtigen Geisteszustand ist hier nichts bekannt.
Eine Stellungnahme zur Frage der Entlassung kann daher nicht erfolgen“.
Anscheinend hatte die Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 18. Dezember 1941 auch an die Gekrat, die sogenannte „Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH“ , weitergeleitet, denn diese teilte der Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht in Beantwortung ihres Schreibens vom 18. Dezember 1941 mit, dass Otto Hampel am 30. März 1940 in die „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz verlegt worden sei. Das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft sei dorthin weitergeleitet worden.
Am 09. Februar 1942 richtete die „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin und erklärte, dass das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 18. Dezember 1941 an sie weitergeleitet worden sei.
Otto Hampel sei am 28. Mai 1940 in der „Landesanstalt“ Hartheim bei Linz an Nierenentzündung verstorben.
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin informierte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft beim Kammergericht über die angebliche Verlegung und den Tod von Otto Hampel.
Schon im Sommer 1939 hatten die Nationalsozialisten mit Planungen begonnen, die bereits laufenden Ermordungen von Menschen, die sie als „minderwertig“ wahrnahmen, systematisch auszudehnen – auf Menschen, die in Heimen für Behinderte und in psychiatrischen Anstalten untergebracht waren.
In einer Vorbereitungsphase wurden Meldebögen an diese Einrichtungen versandt, die von dem dortigen Personal ausgefüllt werden mussten und mit denen die in diesen Einrichtungen untergebrachten Menschen erfasst wurden.
Der Vermerk „vorbestraft wegen Vergehens gegen § 175“ auf einem dieser Meldebögen war ein Kriterium, durch das sich die Überlebenschancen des Betreffenenden dramatisch verschlechterten.
Mit Beginn des Jahres 1940 wurde damit begonnen, diese Planungen umzusetzen. Die in den genannten Einrichtungen untergebrachten Menschen wurden mit grauen Bussen, deren Fenster mit Farbe gestrichen waren, in eigens errichtete Tötungsanstalten gebracht, wo sie umgehend ermordet wurden.
Nach der Adresse der Koordinierungszentrale dieser Mordaktion, die sich in der Berliner Tiergartenstraße 4 befand, wird diese Mordaktion heute als Aktion T4 bezeichnet.
Das, was am 30. März 1940 - der Tag an dem Otto Hampel angeblich in eine „hier nicht bekannte Anstalt verlegt“ wurde - tatsächlich geschah, war folgendes:
Am 30. März 1940 hielt einer der grauen Busse mit gestrichenen Fenstern vor der Heil- und Pflegeanstalt Berlin Buch.
Otto Hampel wurde an diesem Tag nicht in eine „hier nicht bekannte Anstalt verlegt“, sondern an die Aktion T4 ausgeliefert.
Unter dem Vorwand, dass er überraschend in eine andere Anstalt verlegt werden würde, wurde er mit einem der grauen Busse mit gestrichenen Fenstern von Berlin Buch, gemeinsam mit anderen, in die als „Landes-Pflegeanstalt“ getarnte Tötungsanstalt in Brandenburg gebracht.
Dort wurde Otto Hampel noch am selben Tag, unmittelbar nach seiner Ankunft, im Alter von 44 Jahren in einer Gaskammer ermordet.
Mehr als 71 Jahre später, am 05. August 2011, wurde zum Gedenken an Otto Hampel ein Stolperstein vor seinem letzten freiwillig gewählten Wohnsitz, dem Haus Motzstraße 30 in Berlin Schöneberg, verlegt.
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