Presseerklärung des Fördervereins der Gedenkstätte Hadamar e.V.
zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien 22. Ausschuss - 20. Wahlperiode Nr. 20/9464 (24.11.2023) zum Antrag Nr. 20/2429 der Partei DIE LINKE auf Anerkennung der Opfer der Euthanasie als Verfolgte des NS Regimes.
Am 26.09.2022 wurden fünf hochrangige Sachverständige im Ausschuss angehört, u.a. auch der Leiter der Gedenkstätte Hadamar, Herr Prof. Dr. Jan Schulte. Sie sprachen sich eindeutig für eine Anerkennung der Opfer der Euthanasie als Verfolgte des NS Regimes aus. Prof. Dr. Wolfgang Benz formulierte: „Zur verweigerten Erinnerung an diesen Opfern kam das geleugnete Leid, geleugnet durch politische, justizielle und administrative Ignoranz, durch fehlende menschliche Sensibilität.“
Der Ausschuss empfiehlt mit Datum vom 24.11.2023 die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90 GRÜNE; die AFD enthielt sich der Stimme.
79 Jahre nach Ende der NS Diktatur ignoriert die Ausschussmehrheit für Kultur und Medien die eindeutigen Ausführungen der Sachverständigen und macht sie damit zu einer Farce, degradiert und entwertet sie den tausendfachen Tod der Opfer. 79 Jahre nach Ende der NS Diktatur legt die Ausschussmehrheit Zeugnis ab von weiterhin fehlender menschlicher Sensibilität, fehlendem moralischen Anstand, führt das Unrecht und die Diskriminierung der Opfer der Euthanasie aus der NS Zeit quasi fort.
Die Opfer sind tot. Verfolgt und ermordet von skrupellosen Massenmördern des NS Regimes. Deren Angehörige sollen die unzumutbare politische Beschlussempfehlung vom 24.11.2023 hinnehmen von Personen, denen es an Sachverstand fehlt; eine Beschlussempfehlung, die skrupellos und zutiefst amoralisch ist.
Eine Angehörige, Mitglied im Förderverein, hat den Ausschuss zu einer Stellungnahme mit Fristsetzung zum 15.03.2024 aufgefordert. Eine Reaktion erfolgte weder durch den Ausschuss noch die zuständige Ministerin Roth, so dass die Einschaltung der Presse erforderlich erscheint. Der Förderverein der Gedenkstätte Hadamar e.V. beabsichtigt, einen eigenen Antrag auf Anerkennung der Opfer der Euthanasie für die in Hadamar vom 13.01.1941 bis 26.03.1945 ermordeten Menschen zu stellen und diesen, falls erforderlich, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, durchsetzen.
Wer heute öffentlich das Schild vor sich herträgt „Nie wieder ist jetzt“, der ist verpflichtet, diesem Bekenntnis auch Taten folgen zu lassen und damit die Massenmorde an Kranken und Behinderten als das anzuerkennen, was sie sind: Morde, die aufgrund einer gezielten Verfolgung durch das NS Regime an wehrlosen und arglosen Menschen begangen wurden.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand zu prüfen, ob eine eigenständige Klage sinnvoll und zweckmäßig ist!